Anamnese:
90,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
320,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 40,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
50,- € Tierarztbrief/Therapieplan
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 89)
460,- € insgesamt
Wird ein Anamnesentermin NICHT wenigstens 48 Stunden vorher abgesagt, wird Ihnen die Vorbereitungszeit von 90,- € in Rechnung gestellt.
Folgetermin 60 Minuten:
40,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
120,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 30,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
160,- € insgesamt
Folgetermin 90 Minuten:
40,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
180,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 30,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
220,- € insgesamt
Weitere Honorare
7,- € Rezeptgebühr
(GOT Teil B Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 90,
Rezeptgebühr ohne Beratung)
30,- € Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung
15 Minuten auch schriftlich oder fernmündlich
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 1)
40,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Minuten: ab Minute 16
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
4,- € Wegegeld je Doppelkilometer
(GOT Teil A, Grundleistungen, §10 Wegegeld (1) und (2))