Anamnese:
90,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
320,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 40,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
50,- € Tierarztbrief/Therapieplan
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 89)
460,- € insgesamt
Wird ein Anamnesentermin NICHT wenigstens 48 Stunden vorher abgesagt, wird Ihnen die Vorbereitungszeit von 90,- € in Rechnung gestellt.
Folgetermin 60 Minuten:
40,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
120,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 30,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
160,- € insgesamt
Folgetermin 90 Minuten:
40,- € Eingehende Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitungen, beispielsweise bei Verhaltensstörungen
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 2)
180,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Min: 30,- €
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
220,- € insgesamt
Weitere Honorare
7,- € Rezeptgebühr
(GOT Teil B Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 90,
Rezeptgebühr ohne Beratung)
30,- € Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung
15 Minuten auch schriftlich oder fernmündlich
(GOT Teil A, Grundleistungen, Lfd. Nr. 1)
40,- € Wirtschaftlichkeitsberechnung,
je angefangene 15 Minuten: ab Minute 16
(GOT Teil B, Besondere Leistungen, Lfd. Nr. 258);
§ 8 Außerordentliche Leistungen
4,- € Wegegeld je Doppelkilometer
(GOT Teil A, Grundleistungen, §10 Wegegeld (1) und (2))
Häufig gestellte Frage:
Muss jede Leistung, wie zum Beispiel eine spätere Beantwortung einer Frage per E-Mail oder per Telefon, zusätzlich in Rechnung gestellt werden?
Ja, weil es eine vom Gesetzgeber vorgegebene tierärztliche Gebührenordnung (GOT) gibt, an die Tierärzte gebunden sind.
Nach der GOT muss JEDE tierärztliche Leistung in Rechnung gestellt werden, dazu gehören auch kurze (oder längere) Folgekonsultationen, wie spätere Rückfragen, per E-mail oder per Telefon.
Dieser Fall tritt spätestens dann ein, wenn Sie bereits eine Rechnung, bei mir, in der Regel für eine Anamnese/eingehende Beratung, erhalten haben.